Wasserschutzpolizeikommissariat 1
Wasserschutzpolizeikommissariat 1
Zugehörigkeit:
Das Wasserschutzpolizeikommissariat 1 gehört zur Wasserschutzpolizei Hamburg am Waltershofer Damm 1 in 21129 in Hamburg.
Die Wasserschutzpolizei der Hafenstadt Hamburg ist unterteilt in vier Abteilungen:
Es gibt das Wasserschutzpolizeikommissariat 1, Wasserschutzpolizeikommissariat 2 und das Wasserschutzpolizeikommissariat 3. Zusätzlich sorgt das Wasserschutzpolizeirevier mit seinen Polizeibeamten im Hafen und in den Randgebieten des Hamburger Hafens für Recht und Ordnung. Etwa die Hälfte des gewerblichen Seeschiffverkehrs liegt im Revier des WSPK 1, wie das Wasserschutzpolizeikommissariat 1 abgekürzt genannt wird.
Allen Abteilungen stehen insgesamt 2 Küstenstreifenboote, 7 Hafenstreifenboote, 4 Hilfseinsatzboote, 1 Alsterstreifenboot und 18 Funkstreifenwagen zur Verfügung.
Aufgaben:
Das Wasserschutzpolizeikommissariat 1, mit dem dazugehörigen Kriminal- und Ermittlungsdienst, hat die verschiedensten Aufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich zu erfüllen.
Natürlich sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Polizeiliche Maßnahmen werden von ihm vorbeugend durchgeführt. Auch polizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr gehören zu seinen Aufgaben. Die Sicherheit und Leichtigkeit im Schiffsverkehr wird von ihm überwacht. Bei Schiffsunfällen wird die Ermittlung übernommen. Die Schiffssicherheit wird kontrolliert. Dazu gehört auch die Kontrolle über die Einhaltung der maritimen Umweltvorschriften, des grenzüberschreitenden Verkehrs und die Kontrolle von Umschlag und Transport von Gefahrgütern. Wasserschutzpolizeiliche Aufgaben auf der Elbe und ihren Nebenfahrwassern. Das Wasserschutzpolizeikommissariat 1 ermittelt in Vermisstenfällen auf Hamburger Schiffen und Booten. Ebenso weltweit, wenn Hamburg der Heimathafen ist oder der Hamburger Hafen der erste angelaufene Hafen in Deutschland ist.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeitsbereiche des Wasserschutzpolizeikommissariat 1 sind weitläufig.
Die Containerterminals der Firmen EUROGATE und HHLA am Waltershofer Hafen. Der Massengutumschlag am Saudauhafen. Sportboothäfen im westlichen Hafen und an der Unterelbe. Der gesamte westliche Teil des Hamburger Hafens bis zur Landesgrenze. Das umfasst den nördlichen Köhlbrand, den Saudauhafen, Waltershofer Hafen, Finkenwerder Hafen und das Mühlberger Loch. Die Elbe und ihre Nebenfahrwassern, von Tinsdal im westlichen Hafen bis St. Margarethen bei Brunsbüttel.
Die Wasserschutzpolizei gibt verschiedene Informationsbroschüren heraus, wie beispielsweise Einreisevoraussetzungen oder Fahr-und Ausweichregeln im Hamburger Hafen.