Verwaltungsgericht Hamburg

Verwaltungsgericht Hamburg

Das Verwaltungsgericht Hamburg gehört zur Judikative (rechtsprechende Gewalt) und befasst sich mit Rechtsstreitigkeiten, die das Über-/Unterordnungsverhältnis vom Staat zum Bürger betreffen. § 40 der Verwaltungsgerichtsordnung öffnet den Verwaltungsrechtsweg für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit sie nicht einem anderen Gericht durch Bundesgesetz zugewiesen sind.

Welche Rechtsgebiete konkret betroffen sind

Die meisten Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts werden dem Verwaltungsgericht zugeordnet. Dazu gehören z. B. Bereiche aus dem Asyl- und dem Ausländerrecht, dem Beamtenrecht sowie dem Bau-, Gewerbe-, Polizei-, Schul- und Versammlungsrecht.
Das Sozialhilfe- sowie das Sozialrecht sind ausgenommen. Streitigkeiten, durch die diese Rechtsgebiete berührt werden, werden vom Sozialgericht behandelt. Entscheidungen in Sachen Steuerrecht trifft das Finanzgericht und Gerichtsurteile zum Amtshaftungsrecht werden vom Landgericht gefällt.
Die örtliche Zuständigkeit muss natürlich auch gegeben sein, damit das Verwaltungsgericht Hamburg Entscheidungen fällt. Dies ist lt. § 52 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung dann der Fall, wenn der Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Betroffenen im Amtsbezirk des Verwaltungsgerichtes Hamburg liegt.

Wie Sie das Gericht erreichen können

Innerhalb von Hamburg erreichen sie das Verwaltungsgericht vollkommen unproblematisch mit U- und S-Bahnen sowie mit dem Bus.
Die U 1 fährt bis zur Haltestelle "Lohmühlenstraße".
Die U2, U3, U4 und die S1 sowie S21 fahren bis zu Haltestelle "Berliner Tor".
Die Schnellbuslinien 35 und 36 fahren bis zu Haltestelle U-Bahn-Station "Lohmühlenstraße".

Öffnungszeiten:

In der Zeit von montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 ist das Verwaltungsgericht Hamburg für Besucher geöffnet. Telefonisch erreichbar ist das Gericht unter der Tel.-Nr.: (040) 4 2843-7540. Es ist ratsam eine Terminabsprache telefonisch zu vereinbaren.