Sozialgericht Hamburg

Sozialgericht Hamburg

Das Sozialgericht Hamburg- Aufgaben und Zuständigkeit

Beim Sozialgericht handelt es sich um das Gericht erster Instanz in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Zuständig ist es für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, bei denen eine Entscheidung gefällt werden muss. Außerdem hilft das Sozialgericht Hamburg in Angelegenheiten der Sozialversicherung in ihren unterschiedlichen Zweigen, in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende, des sozialen Entschädigungsrechts, der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsrechts, bei der Feststellung von Behinderungen und noch vielen weiteren Angelegenheiten.

Adresse und Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Sozialgericht befindet sich in der Dammtorstraße 7 in 20354 Hamburg. Telefonisch ist das Amt unter der 115 oder 040 4 2828 – 0 erreichbar. Auch per Fax können Sie mit dem Sozialgericht in Hamburg unter +49-40-427-3-10232 Kontakt aufnehmen. Möchten Sie das Amt mit der U-Bahn erreichen, müssen Sie die U1 bis zur Stations Stephansplatz oder die U2 bis zur Station Gänsemarkt nehmen. Mit der S-Bahn wären dies die Stationen S11, S21 oder S31 bis zum Dammtor. Mit den Bus-Linien 4 und 109 bis zur Esplanade oder mit den Linien 5 oder 36 bist zur Haltestelle Stephansplatz ist das Amt ebenso erreichbar. Parkplätze sowie Behindertenparkplätze stehen in der Straße Drehbahn ausreichend zur Verfügung.

Termine und Öffnungszeiten

Der Antragedienst der Sozialgerichte für die Aufnahme von Anträgen auf Rechtsschutz und für Klageaufnahmen ist immer montags bis freitags von jeweils 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Der Serviceschalter hat von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr für Sie geöffnet. Für Anliegen, die nicht in diesem Bereich liegen, gibt es immer freitags eine Öffnungszeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr.