Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord
Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord
Der Standort des sozialen Dienstleistungszentrums Hamburg-Nord
Das soziale Dienstleistungszentrum steht in dem Sinn der Bevölkerung und befindet sich an der Kümmelstraße 5 in Hamburg und kann vor Ort oder durch die Telefonnummer +49 40 428280 erreicht werden.
Die Anfahrt durch öffentliche Verkehrsmittel
Durch die Bahn kann das soziale Dienstleistungszentrum durch die U1 und U3 durch die Kellinghusenstraße erreicht werden. Im Fall, dass das Dienstleitsungszentrum durch einen Bus erreicht werden möchte kann dies durch die Busse 34 und 114 zur Fahrt zum Bezirksamt Hamburg-Nord genutzt werden oder durch die Busse 22 und 25 durch den Julius-Reincke-Stieg und Busse 20 und 25 zum Krankenhaus Betanien. Die Eingangszone der Behörde liegt direkt am Eingangsbereich.
Die Öffnungszeiten des sozialen Dienstleitungszentrums
Die Behörde in Hamburg kann montags in der Zeit von 8 bis 12, dienstags ab 8 bis 16, mittwochs ab 8 bis 12 und donnerstags in der Zeit ab 8 bis 18 Uhr erreicht werden. Dabei arbeitet die Behörde vor gesetzlichen Feiertagen bis zu 16 Uhr.
Die Leistungen des sozialen Dienstleistungszentrums
Das soziale Dienstleistungszentrum steht im Dienst der Leute, die sich über verschiedene Lebenslagen informieren möchten und Hilfe benötigen. Den Kunden und Mitarbeitern wird ein hohes Niveau an Diskretion geboten, die durch die Sichtblenden geboten wird. Unter den breiten Leistungen des Hamburger Dienstleistungszentrums werden unter anderem Beratungen zum Wohngeld, Betreuungsgeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Wohnberechtigungsbescheinigungen geboten. Schon in der Eingangszone wird eine optimale Betreuung geboten, wobei das Anliegen geklärt wird. Die Mitarbeiter des sozialen Dienstleistungszentrums nehmen die Unterlagen entgegen, prüfen diese und kläre weitere Termine bei den Sachbearbeitern, um schnellstmöglich das Anliegen klären. .Dazu bietet sich die Möglichkeit Hilfe in Form von Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Blindengeld, Grundsicherung und Leistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz entgegen zu nehmen und sich auf den Rat und die Arbeit des Dienstleistungszentrums zu verlassen. Die zuständigen Abteilungen bemühen sich für die speziellen Bereiche.