Mahngericht Hamburg

Das Mahngericht Hamburg

Das Mahngericht Hamburg ist als gemeinsames Mahngericht für die Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Zuständig ist das Mahngericht für alle Auslandsmahnverfahren und für laufende inländische Mahnverfahren unter den Aktenzeichen 000 bis 999. Selbstverständlich werden auch alle allgemeinen Fragen beantwortet und Hinweise, sowie Hilfestellung bei Anträgen gewährt. Auch bei technischen Fragen zu DTA- oder Online-Verfahren stehen die Mitarbeiter des Mahngerichts zur Verfügung.

Verschiedene Möglichkeiten der Antragstellung

Mahnverfahren können unter mehreren Vorgangsweisen beantragt werden, die erste Möglichkeit ist der Antrag mit amtlichem Vordruck, dieser ist in jedem Schreibwarenhandel erhältlich. Versierte PC-Nutzer können das Barcode-Verfahren der den Online-Mahnantrag anwenden. Für regelmäßige Antragsteller steht der EGVP-Mahnantrag zur Verfügung, welcher ebenfalls online abgewickelt wird. Das Belegverfahren mit amtlichem Vordruck ist die letzte Möglichkeit einen Mahnantrag beim Mahngericht Hamburg zu stellen. Ein Beispielformular wird in diesem Fall zum Download bereitgestellt.

Kontaktmöglichkeiten des Mahngerichts

Das Mahngericht Hamburg befindet sich in der Max-Brauer-Allee 89, in 22765 Hamburg, ein Frist wahrender Briefkasten befindet sich auch in 20355 Hamburg, am Sievekingplatz 1. Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Samstag und Sonntag ist das Mahngericht geschlossen. Auch unter der Internetadresse http://justiz.hamburg.de/mahnsachen/ sind Informationen zum Gericht zu finden.

Anfahrtsmöglichkeiten zum Mahngericht Hamburg

Erreichbar ist das Mahngericht Hamburg mit den S-Bahn-Linien S 1, S 2, S 3, S 11 und S 31 bis zum Bahnhof Altona. Auch mit den Buslinien 15, 20, 25, 183, Station Gerichtsstraße ist das Gericht erreichbar.