Für wen ist eine Leibrente sinnvoll?

Schon immer strebt ein großer Teil junger Familien nach einer eigenen Immobilie. Wohneigentum gilt als sinnvolle Investition, die einem das mietfreie Wohnen auf Lebenszeit garantiert und Kapital gut speichert. Doch das Eigenheim bringt einen entscheidenden Nachteil mit sich: Sie bindet das Kapital ihrer Eigentümer. Reicht die Rente nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu stemmen, bleibt dann häufig nur der Verkauf von Haus oder Wohnung. Doch das muss nicht sein, denn für viele Rentner kann eine sogenannte Leibrente eine gute Alternative zum klassischen Verkauf sein.

Wie funktioniert die Immobilienleibrente?

Personen suchen sich zunächst einen geeigneten Vertragspartner. Dies kann eine spezielle Gesellschaft oder auch eine Stiftung sein. Ebenso ist der Verkauf gegen Leibrente an die eigenen Nachkommen denkbar. Im ersten Schritt wird der Wert der Immobilie ermittelt. Dieser sowie das Alter der bisherigen Eigentümer und deren statistische Lebenserwartung bilden die Basis für die Ermittlung der Leibrentenhöhe. 

Sind die Eigentümer mit dem Kaufangebot einverstanden, kommt es zum Notartermin. Dabei räumen die Käufer dem Verkäufer ein Nießbrauchrecht für die betreffende Wohneinheit ein. Dank dieses umfassenden Wohn- und Nutzungsrechts dürfen die ehemaligen Eigentümer die Immobilie lebenslang bewohnen. Es muss im Grundbuch verankert werden, so dass es im Streitfall nicht gekündigt werden kann. 

Einmalzahlung, Rentenzahlungen oder beides?

Oft ist es im Rahmen einer Immobilienverrentung möglich, sich den Verkaufserlös als Einmalzahlungen bereitstellen zu lassen. Diese Option wird vor allem dann gerne genutzt, wenn bestehende Schulden abgetragen werden sollen. Geht es jedoch wirklich darum, die Rente aufzubessern, ist die monatliche Auszahlung einer Leibrente die bessere Wahl. Personen, die beides möchten, können bei einem entsprechend hohen Wert der Immobilie auch beide Möglichkeiten nutzen – sich also einen Teil des Erlöses sofort und den Rest in Form einer Rente auszahlen lassen.

Unterschied zwischen Leibrente und Teilverkauf

Die Immobilienleibrente ist nicht die einzige Option für Rentner. Auch eine Immobilien-Teilverkauf kann eine Alternative sein. Dabei treten Immobilieneigentümer nur einen prozentualen Anteil ihrer Immobilie an den Teilkäufer ab. Dieser wird dann zum sogenannten stillen Teilhaber. Durch den Teilverkauf wird ein Teil des in Haus oder Eigentumswohnung gebundenen Kapitals freigesetzt. Mit einem Online-Rechner können sich interessierte Rentner einen Überblick über die mögliche Auszahlungshöhe im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs verschaffen.

In Hinblick auf das Wohnrecht gibt es einen großen Unterschied: Während die Eigentümer bei der Leibrente und dem Teilverkauf normalerweise ein Nießbrauchrecht gemäß §1030 BGB eingeräumt bekommen, erhalten sie bei anderen Verrentungsarten nur ein Wohnrecht nach § 1093 BGB.

Nießbrauch beinhaltet nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern auch ein Nutzungsrecht. Den Bewohnern steht es also frei, die Räume der Wohneinheit zu nutzen. Dabei ist es den Nießbrauchern sogar erlaubt, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung zu erzielen, die nicht an den Nießbrauchgeber abgeführt werden müssen.

Weder Wohnrecht noch Nießbrauch dürfen mit dem Eigentumsrecht verwechselt werden – Wohnrechtsinhaber und Nießbraucher dürfen die betreffende Immobilie nicht veräußern oder mutwillig zerstören.

Für wen lohnt sich die Leibrente?

Es ist wichtig, zu verstehen, wie die Leibrente eigentlich funktioniert, um abwägen zu können, ob das Konzept für einen in Frage kommt oder nicht.

Vorteile der Leibrente

Die ehemaligen Eigentümer werden zum Nießbraucher und erhalten monatliche Zahlungen zur Rentenaufstockung. Die (finanzielle) Verantwortung für die Instandhaltung oder Modernisierung der Immobilie obliegt den Käufern.

Nachteile der Leibrente

Wird die Immobilie nicht auf die Erben, sondern auf eine Gesellschaft übertragen, verringert sie die Erbmasse für vorhandene Nachkommen. Meist liegt der Verkaufserlös bei der Leibrente unterhalb des tatsächlichen Marktwertes.

Für wen eignet sich die Verrentung?

Damit sich die Verrentung einer Immobilie finanziell rechnet, sollte Haus oder Wohnung einen gewissen Mindestwert haben und nicht stark sanierungsbedürftig sein. Außerdem sollten die Verkäufer bereits älter als 65 Jahre alt sein, damit die Höhe der monatlichen Rente groß genug ausfällt. Besonders beliebt ist das Konzept der Leibrente bei Personen, die keine eigenen Nachkommen haben und ihr Eigentum deshalb zu Lebzeiten liquidieren möchten und die Immobilie als Wertanlage nicht mehr benötigen.