Kita Gutscheine Hamburg
Wenn sich die erste gemeinsame Zeit mit dem Nachwuchs dem Ende neigt, so muss überlegt werden, wer sich um ihn kümmert, wenn Sie wieder arbeiten gehen. Um dies etwas einfacher zu gestalten, erhalten Einwohner mehrere Großstädte sogenannte Kita-Gutscheine, damit die Tagesbetreuung ohne Weiteres gewährleistet ist. Neben Hamburg bekommen ihn Eltern in Berlin, Heidelberg, Mannheim und Erfurt und Bayern. Das Ziel ist, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen und die finanzielle Situation zu verbessern – sowohl für die Familien selbst als auch für den Staat.
Wofür der zum Kita-Gutscheine Hamburg gedacht ist
Um wieder arbeiten gehen zu können, muss die Tagesbetreuung des Kindes gewährleistet sein. Aus diesem Grund wurde am 1.8.2013 der Kita-Gutschein ins Leben gerufen. Seit diesem Datum haben Eltern „einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung“, welche bis zu 5 Stunden inklusive eines Mittagessens beinhaltet. Mitunter können Sie auch einen Antrag auf die bis zu 12-stündige Betreuung stellen. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich selbst eine Tagesstätte auszusuchen, jedoch nur, wenn diese mit den öffentlichen Verkehrsmitteln maximal 30 Minuten entfernt ist. Ansonsten wird eine vom zuständigen Jugendamt ausgegeben. Ein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Kita besteht nicht, außerdem muss sie an dem Programm teilnehmen.
Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Gutschein zu beantragen. Sollte die Wahl auf eine Einrichtung fallen, die an diesem System nicht teilnimmt, so kann Ihr Kind auch auf eigene Kosten betreut werden. Für die 8-stündige Betreuung sollten Sie für den unter 3-Jährigen Nachwuchs rund 1.050 Euro monatlich einplanen.
Finanzielle Vorteile
Nicht nur, dass die Kinder in eine Gruppe kommen, in der sie ihre Sozialkompetenzen ausbilden können, so hat der Aufenthalt in einer solchen Tagesstätte für Kinder auch einen finanziellen Vorteil. Die sogenannten Elternbeiträge fallen damit wesentlich geringer aus, als sie es ohne Gutschein tun würden.
In den meisten Kitas wird es noch so gehandhabt, dass sie von der Kirche oder Gemeinde (dem sogenannten Träger) pauschal unterstützt werden. Leider reicht dieser Beitrag oft nicht aus, weswegen die Gutscheine eine gute Möglichkeit sind, um einen Zuschuss zu bekommen. Diese werden beim Land eingereicht, sobald sie erhalten wurden. Mit diesen Zuschüssen werden unter anderem die Weiterbildungen der Erzieher finanziert sowie die Instandhaltung der Gebäude und andere Fixkosten.
Beitragsfreiheit seit August 2014
Seit dem 1. August 2014 haben Sie die Möglichkeit, ihre Kinder 5 Stunden täglich in die Tagesbetreuung inklusive eines Mittagessens zu geben und – und das beitragsfrei. Dies gilt für alle Kinder ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt bis zur Einschulung. Damit sparen Familien bis zu 192 Euro im Monat. Alles, was über diese 25 Stunden (bzw. 30 Stunden bei Bedarf) geht, wird mit den Elternbeiträgen finanziert. Diese liegen zwischen 27 Euro (Mindestbeitrag) und 192 Euro (Höchstbeitrag).
Dies gilt es zu beachten
Die Kostenerstattung kann erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen. Am besten ist es, wenn Sie diesen drei bis sechs Monate vor dem Tag stellen, ab dem Ihr Kind betreut werden soll. Bewilligt wird dieser dann für ein Jahr.
Sollte Ihr Kind bereits betreut werden und Sie brauchen noch mehr Zeit, so denken Sie bitte daran, die Weiterbewilligung rechtzeitig vor dem Ablauf dieser Frist zu stellen. Rückwirkend ist eine Kostenerstattung nämlich nicht möglich und Sie müssen die Kosten alleine tragen.
So erhalten Sie den Kita-Gutschein Hamburg
Den Gutschein für die Tagesbetreuung Ihrer Kinder erhalten Sie nicht automatisch. Er muss von Ihnen beantragt werden. Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei der Kindertagesbetreuung-Abteilung des Bezirksamtes, welche für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort können Sie auch eine Beratung in Anspruch nehmen. Alternativ können Sie auch online herunterladen und ausdrucken. Wichtig ist, dass formlos gestellte Anträge, das heißt, bei denen das unterschriebene Antragsformular fehlt, ungültig sind und entsprechend auch nicht bearbeitet werden.
Um einen solchen Gutschein zu bekommen, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen:
- Der Hauptwohnsitz von Ihnen und Ihrem Kind ist in Hamburg (andere Wohnorte sind in Einzelfällen möglich)
- Das Kind muss mindestens 1 Jahr alt sein
- Der Gutschein gilt bis zur Vorschulklasse bzw. bis zur Einschulung (sollte keine Vorschulklasse besucht werden)
Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, welche über die 5 Stunden hinaus geht und/oder sollte das Kind unter ein Jahr als sein, müssen Sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen, die für alle im Haushalt gemeldeten, erwachsenen Personen:
- Berufstätigkeit/Ausbildung/berufliche Weiterbildung oder Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV)
- Deutsch- Sprachkurse für Migranten
- Integrationskursen bei dringlichen sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf
Diese Unterlagen brauchen Sie
Damit der Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen beisammen haben. Für den normalen brauchen Sie:
- Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
- Kopie der Meldebestätigung
- Kopie der Personalausweise/Reisepässe der mit dem Kind zusammen gemeldeten Sorgeberechtigten
Für Anträge für eine mehr als 5-stündige Tagesbetreuung oder vor Vollendung des 1. Lebensjahres.
Sollten Sie einen solchen Kita-Gutschein-Antrag stellen, sind weitere Unterlagen vonnöten:
- Fragebogen über die wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Einkommensnachweise
- Kopie des Arbeitsvertrags/Ausbildungsvertrags/Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsaufnahme (nur dann, wenn diese nicht im Arbeits-/Ausbildungsvertrag vermerkt ist oder bei Arbeitsaufnahme nach Elternzeit, da der alte Arbeitsvertrag nicht das Datum der Arbeitsaufnahme enthält) oder
- Nachweis über Eingliederungsmaßnahme oder
- Nachweis über Besuch von Sprachkursen, Integrationskursen
- Bei pädagogischem Bedarf: aktueller Bedarfsnachweis entweder des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) oder der Kita.
Wenn Sie mehrere Kinder haben
Sollten Sie in der glücklichen Situation sein, mehrere Kinder zu haben, so erhalten Sie eine sogenannte Geschwisterermäßigung. Damit müssen Sie einen geringeren Elternbeitrag zahlen. In die Berechnung fallen alle Kinder unter 18 Jahren und die, die nicht im eigenen Haushalt leben, für die aber mindestens ein Elternteil Unterhalt zahlen muss.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte –
Fachamt Jugend- und Familienhilfe Abt. Kindertagesbetreuung
Klosterwall 4, Block B, 20095 Hamburg
Telefon: 040 / 428 54 -5175 Fax: 040 / 427 90 81 90
E-Mail: kindertagesbetreuung@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Altona Abt. Kindertagesbetreuung
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
Telefon: 040 / 428 11 -2127 / -1715 Fax: 040 / 428 11 -1729
E-Mail Kindertagesbetreuung@altona.hamburg.de
Soziales Dienstleistungszentrum Eimsbüttel Abt. Kindertagesbetreuung
Grindelberg 66, 20144 Hamburg
Telefon: 040 / 428 01 -3344 Fax: 040 / 427 90 33 44
E-Mail: Kindertagesbetreuung@eimsbuettel.hamburg.de
Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord Abt. Kindertagesbetreuung
Kümmellstr. 7, 20249 Hamburg
Telefon: 040 / 428 04 -2536 Fax: 040 / 427 90 46 33
E-Mail: Kindertagesbetreuung@hamburg-nord.hamburg.de
Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek Fachbereich Kindertagesbetreuung (KTB) und Kindertagespflege
Wandsbeker Allee 62, 22041 Hamburg
Telefon: 040 / 428 81 -2435 Fax: 040 / 427 31 06 52
E-Mail: Kindertagesbetreuung@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf Abt. Kindertagesbetreuung
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Telefon: 040 / 428 91 -2603 Fax: 040 / 427 90 60 00
E-Mail: jugendamt@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg Abt. Kindertagesbetreuung Harburger
Rathausforum 1, 21073 Hamburg
Telefon: 040 / 428 71 -3867 / -2821 Fax: 040 / 427 90 75 74
E-Mail: Kindertagesbetreuung@harburg.hamburg.de