HVV Schwarzfahren wird teurer!

Der Hamburger Verkehrsverbund, kurz HVV, befördert täglich mehr 2,4 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel. Leider sind nicht alle Menschen so ehrlich sich ein Ticket zu kaufen. Aus diesem Grund gibt es ein sogenanntes Bußgeld für Schwarzfahrer. Bisher kostete es 40 Euro, wenn man dabei erwischt wurde. Ab dem 1. August 2015 wird sich das ändern.

Bußgeld wird angepasst

Jedes Jahr werden die Preise für die Fahrkarten erhöht. Bei den Bußgeldern für die „Beförderungserschleichung“ blieb man lange bei den konstanten 40 Euro. Seit 2003 wurde dies nicht erhöht, was nun aber nachgeholt wird. Schwarzfahren war noch nie ein günstiger Spaß, doch ab dem 1. August werden die Fahrgäste, die kein gültiges Ticket besitzen, noch tiefer in die Tasche greifen müssen.

Schwarzfahrer kosten Millionen

Auch wenn es für den Einzelnen nur um wenige Euro geht, so kostet den HVV das Schwarzfahren rund 20 Millionen Euro, wie die Zahlen von 2012 belegen. Seit dem die Fahrgäste in den Bussen vorne einsteigen müssen und es den einen oder anderen Prüfmarathon gibt, hat sich der Verlust auf ca. die Hälfte reduziert, doch das reicht noch nicht. Wahrscheinlich soll die Erhöhung noch weiter abschrecken. Ob die Rechnung aufgeht, wird sich erst noch zeigen müssen.

Im Zuge klarerer Verhältnisse gab es schon im Sommer 2013 die Umstellung, aus Graufahrer Schwarzfahrer zu machen. Das bedeutete für die Fahrgäste der Metronomzüge des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN), dass es nun nicht mehr zulässig war, sein Ticket im Zug zu lösen, sondern dass man schon vor dem Zustieg im Besitz eines Fahrscheins sein musste.

Schwarzfahren – die Konsequenzen

Die Beförderungserschleichung (§ 265a StGB) kostet ab dem 1. August 2015 60 Euro. Sie trifft dann zu, wenn Sie keinen gültigen Fahrschein besitzen – sei es, dass keines gezogen wurde, es verloren gegangen ist oder es gefälscht oder manipuliert wurde. Je nach Fall kann es sich also um einen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen des HVV handeln, welche zivilrechtlich verfolgt wird. Hinzu kommt die Erschleichung von Leistung (§ 267 StGB) und gegebenenfalls eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder der Betrug (§§ 263 StGB), welche strafrechtlich verfolgt werden und nicht durch das Bezahlen des Bußgeldes vom Tisch sind.

Fahrgäste, die im Besitze einer Fahrkarte sind, aber sie gerade nicht dabei haben, müssen keine Sorge haben, größere Probleme zu bekommen. In der Regel reicht es, die Fahrkarte an einer der Servicestellen vorzuzeigen. Das Bußgeld hierfür kostet 2,50 Euro.

Wird man häufiger beim Schwarzfahren erwischt, so kann dies auf eine Geld- oder sogar Gefängnisstrafe hinaus kaufen. Die Regel lautet: Bei drei Mal in zwei Jahren gibt es eine Strafanzeige. Jugendliche bekommen in der Regel Sozialstunden.