Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Das Oberlandsgericht allgemein gilt als zweite Instanz und steht über den Amtsgericht. Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ist dementsprechend für das Bundesland Hamburg zuständig und nicht für vereinzelte Bezirke im Bundesland. Die Zuständigkeiten des Oberlandesgerichtes liegen in schwerweigenden Ordnungswidrigkeiten, gilt als zweite Entscheidungsinstanz bei Berufungen oder Beschwerden gegenüber Urteile oder Verhaltenweisen des Landgerichts und in Angelegenheiten des Strafrechts. Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ist dementsprechend des einzelnen Landgerichten übergeordnet.

Lage vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg

Das Oberlandesgericht Hamburg hat seinen Hauptsitz auf dem Sievekingplatz und regelt von dort aus alle Angelegenheiten. Der Sievekingplatz ist für Bürger relativ einfach zu erreichen. Umliegend befinden sich 2 U-Bahn Haltestellen, die beide nur einen geringfügigen Fußweg abverlangen. Zum Einen ist dies die U-Bahn-Station Messehallen oder die Station Feldstraße. Auch die Anreise über die B4 Budapester Straße ist mit dem Auto schnell erledigt. Der Sievekingplatz befindet sich unweit von dem Messegelände am Dammtor.

Geschäftszeiten vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg

Das Oberlandgericht Hamburg ist für Besucher montags bis freitags geöffnet und kann besichtigt werden. Zwischen 8 Uhr und 18 Uhr können sich die Besucher das Hanseatische Oberlandgericht Hamburg anschauen und sich einen Eindruck von dem überragenden Bauwerk machen. Die Geschäftszeiten weichen ab. Ab 9 uhr sind die Geschäftsstellen montags bis freitags erreichbar. Bis einschließlich Donnerstag bis 15 Uhr, während freitags nur bis 14 Uhr Erreichbarkeit sichergestellt werden kann.