Hamburgisches Verfassungsgericht

Hamburgisches Verfassungsgericht

Zuständigkeiten des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist das höchste Gericht der freien Hansestadt Hamburg und ein Verfassungsorgan neben dem Senat und der Bürgerschaft. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen alle Streitigkeiten zwischen den Verfassungsorganen, Schwierigkeiten bei der Durchführung von Volksentscheiden und Volksbegehren, Beschwerden bezüglich der Gültigkeit lokaler Wahlen und die Abstimmung von Landesgesetzen mit der hamburgischen Verfassung.

Zusammensetzung der Richter

Das Hamburgische Verfassungsgericht setzt sich aus einem Präsidenten und acht Verfassungsrichtern zusammen. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder und ihre Vertreter in das Verfassungsgericht, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Präsident und drei Verfassungsrichter sind auf Lebenszeit im Amt.

Geschichte des Gerichts

Das Hamburgische Verfassungsgericht wurde im Jahr 1953 gegründet, zu seinem 50. Jubiläum verzeichnete es knapp 120 bearbeitete Verfahren. Als Vorgänger des Hamburgischen Verfassungsgerichts gilt der 1926 gegründete Hamburgische Staatsgerichtshof, der über Senatsmitglieder richtete, die gegen das Gesetz verstoßen hatten.
Das Hamburgische Verfassungsgericht sorgte im Jahr 1993 für Aufsehen, als es die Bürgerschaftswahl von 1991 wegen schwerer Fehler im Nominierungsverfahren für ungültig erklärte.

Öffnungszeiten der Präsenzbibliothek

Seit 1954 gehört eine Präsenzbibliothek zum Hamburgischen Verfassungsgericht, die Werke zum Staats- und Verfassungsrecht auf 50 Leseplätzen anbietet.
Die Präsenzbibliothek des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 15:00 Uhr und am Freitag zwischen 8:30 Uhr und 14:00 Uhr geöffnet, sie kann ohne Termin besucht werden.

Anfahrt mit dem eigenen PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist im Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Sievekingplatz 2 zu finden. Zur Anfahrt mit dem eigenen PKW stehen in der näheren Umgebung sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln das Hamburgische Verfassungsgericht erreichen möchte, nutzt mit der U-Bahn die Haltestelle Messehallen, die von der Linie U2 angefahren wird. Die nächstgelegene Bushaltestelle ist die Haltestelle Sievekingplatz, zu der die Linien 3, 35 und 602 fahren.