Finanzgericht Hamburg

Finanzgericht Hamburg

Das Finanzgericht Hamburg ist wie in den übrigen Bundesländern in Deutschland ein besonderes Verwaltungsgericht und gleichzeitig ist dieses Gericht das einzige Gericht in Hamburg was die Finanzgerichtsbarkeit als zuständige Aufgabe hat. Hier insbesondere werden die Gebiete Steuerrecht, Zollrecht, Kindergeld, Eigenheimzulage, Investitionszulagen und allgemeines Steuerrecht verhandelt.

Das unabhängige Gericht für Finanzangelegenheiten in Hamburg

Das Finanzgericht Hamburg ist ein unabhängiges Gericht und gehört nicht zu den Finanzbehörden Hamburg. Hier wird Recht zu allen öffentlichen Finanzangelegenheiten gesprochen und Gericht sind im allgemeinen kein verlängerter Arm der Finanzbehörden, dass gilt auch für das Finanzgericht Hamburg.

Die Zuständigkeiten ergeben sich auf dem entsprechenden Geschäftsverteilungsplan

Die Finanzgerichtsbarkeit ist durch dieses Gericht in der Zuständigkeit besetzt und die Zuständigkeiten beziehen sich nur auf das Stadtgebiet Hamburgs als Stadtstaat. Hier findet der Bürger die zuständige Stelle um seine öffentlichen Finanzangelegenheiten im Rahmen des Rechtsweg prüfen und entscheiden zu lassen. Das Finanzgericht Hamburg fällt unabhängig Urteile zu Steuerangelegenheiten und anderen öffentlichen Finanzangelegenheiten, die teilweise maßgebenden Charakter haben. Teilweise sind die gefällten urteile Grundsatzurteile mit prägendem Einfluss und maßgebenden Auswirkungen. Gerichtssitz dieses Gerichts ist Hamburg und das Gericht ist ansässig im Haus der Gerichte in Hamburg.

Kontakt und Adresse

Die genaue Anschrift des Finanzgericht Hamburg ist; Finanzgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4 in
20099 Hamburg. Man erreicht das Gericht telefonisch unter der Telefonnummer: 040/ 4 28 43 – 77 70 oder per Fax: 040 / 4 28 43 – 77 77. Weitere Kontaktmöglichkeiten bestehen per E-Mai.: poststelle@fg.justiz.hamburg.de und für eine persönliche Vorsprache stehen die Öffnungszeiten zur Verfügung: montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, am Freitag von 09.00 bis 14.00 Uhr und ansonsten nach Absprache. Diese Zeiten sind wichtig für eventuelle Akteneinsichten und die Einsicht in aktuelle Urteile, natürlich auch zur Beratung.

Gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Man erreicht das Finanzgericht gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den Hauptbahnhof aus mit der U-Bahn-Linie U 1 in Richtung Wandsbek- Markt, dann zur Haltestelle "Lohmühlenstraße" , alternativ mit den Schnellbus der Linie 35 und 36 bis zur Haltestelle "U-Bahn Lohmühlenstraße". Ansonsten über die Anschrift Lübeckertordamm 4 in Hamburg.