Finanzamt Hamburg-Nord
Finanzamt Hamburg-Nord
Zuständigkeit
Für die Stadtteile Hoheluft-Ost, Groß Borstel, nördliche Teile von Winterhude, Fuhlsbüttel, Eppendorf, Alsterdorf, Ohlsdorf und Langenhorn ist das Finanzamt Hamburg-Nord zuständig. Dort sind 280 Mitarbeiter in den Bereichen Außenprüfung, Rechtsbehelfstelle, Veranlagung, Intendanz und Vollstreckung beschäftigt. Etwa 65.000 Steuerpflichtige gehören diesem Finanzamt an. Als Sonderzuständigkeit ist das Finanzamt Hamburg-Nord neben seinen genannten Bereichen für die Besteuerung der Vereine, Anstalten, Stiftungen sowie alle Gemeinnützigkeitsfragen zuständig. Ebenso wie für die Verwaltung des Steuerabzugs nach § 50 a EstG und die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger. Dazu zählt auch die Besteuuerung der ausländischen Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung in der Freien und Hansestadt Hamburg bei einem ausländischen Arbeitgeber haben.
Anfahrt
Das Finanzamt Hamburg-Nord befindet sich in der Borsteler Chaussee 45 in 22453 Hamburg. Die Anfahrt ist über öffentliche Verkehrsmittel möglich. Bei der Anreise mit der U-Bahn muss an der U1-Station "Lattenkamp" ausgestiegen werden. Die Bus-Linie 114 bis zur Haltestellt "Rosenbrock" fährt ebenfalls Richtung Finanzamt.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind Montags und Mittwochs von 8.00 bis 14.00 Uhr, Dienstags von 7.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. An Gründonnerstag ist das Finanzamt Hamburg-Nord von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet und an Heiligabend und Silvester geschlossen.
Telefonische Erreichbarkeit
Unter der Telefonnummer 040/42828-0 ist das Finanzamt Hamburg-Nord am besten Montags, Mittwochs und Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und Dienstags und Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr erreichbar. Des Weiteren kann das Finanzamt über die E-Mail Adresse FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de kontaktiert werden.