Ergebnisse der Hamburger Bürgerschaftswahlen vom 15. Februar 2015

Was versteht man unter Hamburgische Bürgerschaft?

Seit dem Jahre 1859 gibt es die Hamburgische Bürgerschaft. Diese ist das Parlament der Freien und Hansestadt Hamburg. Jetzt gehört sie zu einer der 16 Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland. Die Bürgerschaft besteht aus 121 Abgeordneten und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Den derzeitigen Vorsitz hat Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) inne.

Wissenswertes über die Hamburgische Bürgerschaft

Das parlamentarische Gremium wurde, wie bereits erwähnt, 1859 gegründet. Hamburg wurde bis dahin von dem Senat, einer autonomen Vereinigung regiert. Dies sollte sich allerdings 1860 ändern. Ab diesem Jahr war der Senat verfassungsrechtlich abhängig von den einzelnen Abgeordneten der Bürgerschaft. Bis zu der Novemberrevolution blieb die Bürgerschaft ein Klassenwahlrecht. Anschließend wurden die Wahlen frei, geheim und gleichberechtigt durchgeführt. Die Hamburgische Bürgerschaft wurde akzeptiert und als Institution wurde ihr die volle Souveränität zuerkannt.

Im Herbst 1939 löste der Reichsstatthalter Karl Kaufmann das Hamburger Parlament auf. Erst sieben Jahre später, durch die britischen Alliierten, konnte eine neue Bürgerschaft gegründet werden. Ein paar Monate später fand die erste Wahl nach der NS-Zeit statt. Die Legislaturperiode belief sich auf drei Jahre, wurde allerdings 1949 auf vier Jahre erhoben. Im selben Jahr wurde eine weitere Änderung vorgenommen. Erstmals wurde eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht angewandt.

Seit Beginn der 90er Jahre, besteht das Parlament aus 121 Abgeordneten. Bis 1997 war die Ausübung der Abgeordneten ehrenamtlich. Abwertend wird die Hamburger Bürgerschaft auch als Feierabendparlament geschimpft. Dies hat seinen Ursprung daher, weil das Bürgerschaftsmandat nebenamtlich ausgeübt werden kann. Im Gegensatz zu anderen Mandaten ist eine fachfremde Berufsausübung somit nicht ausgeschlossen.

Anno dazumal

Eine lange und vor allem traditionsreiche Geschichte hat die Bürgerschaft der Stadtrepublik Hamburg vorzuweisen. Bereits im Mittelalter waren damit alle männlichen Bewohner Hamburgs gemeint, welche das Hamburger Bürgerrecht innehatten. Dieser Rat hatte die Aufgabe die Bürger der Stadt zu vertreten und bestand zumal aus Kaufleuten. Im Spätmittelalter wurde der Platz eines verstorbenen Ratsmitglieds durch die verbleibenden neu besetzt. So konnte sich der Rat bis ins Jahr 1859 stets selber vervollständigen.

Welche Rechte hatte die Bürgerschaft?

Erstmals wurden die Rechte 1410 niedergeschrieben. Es ging in die Geschichte als » erster Rezess« ein. Es wurde festgelegt, dass kein Bürger festgenommen werden dürfte ohne das im Vorfeld ein Urteil gefällt wurde. Einzige Ausnahme war bei Tätern, die in flagranti erwischt wurden. In Fragen zu den Themen Krieg, Verträge mit anderen Mächten sowie Steuerbelangen musste nun in einer Bürgerversammlung abgestimmt werden. Diese Vollversammlung fand zumal im Rathaus statt. Hieraus bildete sich die nächste politische Ebene. Die Rede ist von der »Erbgesessenen Bürgerschaft«. Voraussetzung hierfür war, dass die Mitglieder nicht nur das Bürgerrecht haben sollten, sondern auch über Grundbesitz in der Stadt verfügen mussten.  Immer wieder kam es in den folgenden Jahren zu Unstimmigkeiten zwischen der Bürgerschaft und dem Rat. Die Bürgerschaft warf dem Rat unteranderem, Vetternwirtschaft und vor allem die Einschränkung der Bürgerrechte vor. Dies begründete sich unteranderem durch die Inhaftierung Hinrich Meurers, welcher sich für seinen suspendierten Ratsherrn einsetzte. Meurer konnte fliehen und so kam es, dass die Bürgerschaft de facto die Stadt regierte. Nach Unmut in der Bevölkerung und einer Schlacht gegen Dänemark, wurden zwei Jahre später die Sprecher der Bürgerschaft inhaftiert und anschließend exekutiert. Der geflohene Bürgermeister Meurer konnte am 10. November 1686 auf seinem Bürgermeistersessel Platznehmen. Diese politische Krise zwischen Rat und Bürgerschaft sollte noch 13 Jahre andauern, bis ein endgültiger Rezess bestimmte, dass der Rat von der Bürgerschaft abhängig ist.

1529 wurde verfassungsmäßig festgelegt, dass der Stadtrat den einzelnen Ausschüssen der Erbgesessenen Rechenschaft abzulegen hatte. Es entwickelten sich bürgerliche Kollegien, die zumal der Kirchengemeinde entsprangen. Mitglied konnten alle männlichen Bürger mit Grundbesitz und dem lutherischen Glauben werden.  Die drei ältesten des diakonischen Rates, standen als Gemeindeälteste an der kirchengemeindlichen Spitze.  Die Ältesten luden auch zur Vollversammlung der Bürgerschaft ein und leiteten diese zugleich.

Die erste gewählte Bürgerschaft

Erstmals in der Geschichte wurde die Bürgerschaft 1859 durch Wahlen bestimmt. Aus einer Mischung aus Zensur- und Klassenwahlrecht wurden 192 Abgeordnete für die Bürgerschaft gestellt. Wahlberechtigt waren alle männlichen Bürger ab 25 Jahren, die über das Hamburger Bürgerrecht verfügten und stets pünktlich ihre Steuern abführten. Die Wahl war allerdings alles andere als frei, gleich und allgemein. Viele Bewohner Hamburgs und verschiedene Bevölkerungsschichten wurden als Wähler nicht zugelassen. So waren gerade mal 5% überhaupt berechtigt zu wählen.

Reformation der Verfassung

1860 bis 1879 wurde die Verfassung von Hamburg grundlegend geändert. Die Anzahl der Abgeordneten sank von 192 auf 160 und auch der Wahlmodus änderte sich. Die Hälfte der Abgeordneten wurde fortan direkt und geheim gewählt. Dennoch wurden wieder einmal nicht alle als Wähler zugelassen. 1881 trat Hamburg im Einvernehmen von Bürgerschaft und Senat dem Deutschen Zollverein bei. In den darauffolgenden Jahren etablierte sich die Bürgerschaft immer mehr.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nachdem der Zweite Weltkrieg überstanden war, wurde eine neue Bürgerschaft ernannt. Sie wurde damit beauftragt eine neue Verfassung auszuarbeiten. Des Weiteren galt es soziale Probleme, wie die Koordinierung der Lebensmittelrationen, Trümmerbeseitigung und Aufbaumaßnahmen zu regeln. Die Bürgerschaft war der erste Schritt in Richtung Demokratie. Bei der ersten Wahl  nach dem verheerenden Krieg wurden 110 Abgeordnete gewählt, von den die SPD 83 Sitze für sich gewinnen konnte. So wurde Max Brauer zum ersten Hamburger Bürgermeiste nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die SPD dominiert

Die darauf folgenden Wahlen zeigten immer wieder wie stark die SPD in Hamburg vertreten war, dahinter standen die FDP und die CDU. Ein unglückliches Jahr für die SPD zeigt sich bei dem Wahlergebnis 1970, erstmals seit 1949 verlor sie an Stimmen. Die absolute Mehrheit reichte zwar aus um den Ersten Bürgermeister zu stellen, trotz aller dem war die Ehre angekratzt. Auch bei der nächsten Wahl, setzte sich er Abwärtstrend der SPD fort. Vier Jahre später wendete sich das Blatt und die SPD konnte über 50% die absolute Mehrheit für sich gewinnen. Es folgte im Jahr 1986 ein erneuter Rückschlag für die Spitzenreiter. Die Machtverhältnisse waren allerdings so verfahren, dass es im darauffolgenden Jahr zu Neuwahlen kam. Bis 1991 regierte die SPD zusammen mit der FDP über Hamburg. Auch bei dieser Wahl konnte die SPD brillieren, allerdings Stellte die CDU die Gültigkeit des Wahlergebnisses in Frage. Auch in diesem Fall kam es zu einer Neuwahl, mit dem Ergebnis, das die SPD zusammen mit der STATT Partei den Senat stellte.

Die letzten Wahlen

Die Bürgerschaftswahl 2011 konnte die SPD mit absoluter Mehrheit und ihrem Spitzenkandidaten Olaf Scholz für sich entscheiden. Am 07. März 2011 wurde Olaf Scholz zum neuen Ersten Bürgermeister Hamburgs gewählt. Im Jahr 2013 wurden innerhalb der Bürgerschaft Änderungen vorgenommen. So wurde die folgende Legislaturperiode auf fünf Jahre erhöht. Das Alter des Wahlrechts wurde für 16- und 17 jährige eröffnet.

Aktuelle Wahl 2015

Bei der 21. Wahl zur hamburgischen Bürgschaft lag die Wahlbeteiligung bei 56,9%.
Mit absoluter Mehrheit überzeugt abermals die SPD (45,7%), gefolgt von der CDU (15,9%) und den Grünen (12,3%). Der erste Bürgermeister Olaf Scholz strebt eine Koalition mit den Grünen an.