Einwohnermeldeamt in Hamburg-Nord

Das Einwohnermeldeamt in Hamburg-Nord

Das Bürgeramt Hamburg- Nord

Im Bürgeramt Hamburg-Nord ist das Einwohnermeldeamt, das Meldeamt, die Meldestelle, das Bürgerbüro und auch der Bürgerservice beheimatet. Es befindet sich in der Lenhartzstraße 28 in 20249 Hamburg. Um einen Termin für die Anmeldung beziehungsweise Ummeldung im Einwohnermeldeamt Hamburg-Nord zu erhalten, sollte man sich vorher einen Termin holen. Dadurch kann das Amt den Besuch zeitlich einplanen und man selbst kann längere Wartezeiten umgehen oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag zu vermeiden. Am Montag hat das Amt von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Am Dienstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr am Mittwoch. Und am Donnerstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Freitags hat das Einwohnermeldeamt Hamburg-Nord geschlossen.

Wichtige Fakten zur Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes

Wenn man innerhalb der Stadt Hamburg oder von einer anderen Stadt nach Hamburg umzieht, muss man sich innerhalb einer Woche, dies ist die gesetzliche Meldefrist, anmelden. Ein Verwarngeld oder auch ein Bußgeld kann bei längerer Überschreitung verhängt werden. Die Anmeldung kann nur durch das persönliche Erscheinen oder durch eine volljährige, bevollmächtigte Person erfolgen. In Hamburg kann man sich in den Bezirksämtern anmelden beziehungsweise ummelden.
Eine Anmeldung ist erst nach dem Bezug der Wohnung möglich. Zudem kann man die Änderung der Adresse gleich im Kfz-Schein eintragen lassen und zudem auch noch den Hund, wenn vorhanden, anmelden. Auch wenn man nur innerhalb eines Hauses umzieht, ist ebenfalls eine Ummeldung erforderlich.

Die erforderlichen Unterlagen bei einer Anmeldung

Bei einer Anmeldung müssen Dokumente aller umziehenden Person mitgebracht werden. Dazu zählen unter anderem Ausweise, Kinderausweise, Geburtsurkunden der Kinder, Reisepässe, Scheidungsurteile oder auch Heiratsurkunden. Zudem muss das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden. Bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes müssen Eheleute, wenn sie nicht getrennt leben, beiden Ausweise vorzeigen. Wenn ein Kraftfahrzeug vorhanden ist, muss die KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Anschriftenänderung mitgenommen werden. Bei der Anmeldung entstehen Kosten in Höhe von 10,00 Euro. Bei der Änderung des KFZ-Scheins entstehen Kosten in Höhe von 11,40 Euro.