Arbeitsgericht Hamburg

Arbeitsgericht Hamburg

Das Arbeitsgericht Hamburg in seiner Struktur

Das Arbeitsgericht Hamburg ist die erste Instanz in der Rechtsprechung zu allen Arbeitssachen, die zweite Instanz ist das Landesarbeitsgericht Hamburg. Es besteht aus 29 Kammern mit 28 Berufsrichtern, knapp 70 Angestellten und Beamten sowie etwa 800 ehrenamtlichen Richtern. Eine Kammer ist auf das Arbeitsrecht in der Seeschifffahrt spezialisiert.

Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts Hamburg

Die Rechtsprechung im Arbeitsgericht Hamburg basiert auf dem Arbeitsgerichtsgesetz. In einem Urteilsverfahren obliegt die Beweispflicht den Parteien, in einem Beschlussverfahren ist das Gericht hingegen selbst für die Beweisfindung zuständig. Das Arbeitsgericht Hamburg richtet über alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eines Arbeitsverhältnisses, über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Streitigkeiten aus Verhandlungen über ein Arbeitsverhältnis, über im Arbeitsverhältnis unerlaubte Handlungen und über Arbeitspapiere wie Abmahnungen, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsschutz und Zeugniserteilung.

Öffnungszeiten und Service

Das Arbeitsgericht Hamburg hat am Montag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Von Dienstag bis Donnerstag öffnet es zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag zwischen 7:30 Uhr und 15:00 Uhr.
Für Anfragen aller Art kann das Arbeitsgericht Hamburg unter der Telefonnummer (040) 428 63 5665 oder per E-Mail an poststelle@arbg.justiz.hamburg.de erreicht werden. Verfahrensanträge und Schriftsätze müssen persönlich, per Post oder Fax eingereicht werden, die Faxnummer des Arbeitsgerichts Hamburg lautet (040) 428 63 5852.

Anfahrt mit dem eigenen PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Arbeitsgericht Hamburg liegt an der Osterbekstraße 96. Wer mit dem eigenen PKW anfährt, findet in der Umgebung des Gerichts kostenlose und kostenpflichtige Parkmöglichkeiten. Zur Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kann die U-Bahn genutzt werden. Die Linie U3 hält an der Haltestelle Saarlandstraße, der Fußweg bis zum Arbeitsgericht Hamburg beträgt etwa acht Minuten. Von den U-Bahn-Haltestellen Barmbek und Hamburger Straße wird die Buslinie 261 zur Anfahrt genutzt, die Haltestelle Brucknerstraße liegt in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Hamburg.